Hallo Wärmenetz Emskirchen,

hier wieder ein paar Infos zu verschiedenen Fragen die seit unserem letzten Info-Schreiben bei uns aufgelaufen sind für alle Interessenten.

Neben einigen Hinweisen zum Ablauf der nächsten Schritte möchten wir diesen Rundbrief auch dazu nutzen, um auf kurzfristige Änderungen der Förderkulisse für Sie als Anschlussnehmer aufmerksam zu machen.

  1. Weiterer Ablauf in den nächsten Wochen:

Aktuell läuft die Eintragung der Betreibergesellschaft in das Handelsregister, der Gesellschaftsvertrag ist bereits notariell unterzeichnet.

Der Versand der Wärmelieferverträge in zweifacher Ausführung zusammen mit dem Protokoll der Datenaufnahme wird aktuell vorbereitet. Sobald die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist, werden die Verträge verschickt – wir rechnen in spätestens zwei Wochen damit.

Die Rückgabe der unterzeichneten Verträge haben wir spätestens für den 31.8.22 geplant, so dass Anfang September eine finale Entscheidung über die Realisierung des Projekts gefasst werden kann. Bis Ende September sollen dann die Wärmelieferverträge gegengezeichnet werden und wir starten in das gemeinsame Projekt Wärmenetz Emskirchen.

  1. Ihre Fragen zum Inhalt der Wärmelieferverträge

Uns erreichten u.a. folgende Fragen dazu, die aus unserer Sicht für alle relevant sind:

  1. Fälligkeit der einmaligen Anschlusskosten

Dieser Punkt war in den Vertragsentwürfen schlecht formuliert.

Mit den einmaligen Anschlusskosten soll Ihre Technik an der Übergabestation sowie der Hausanschluss am Rohrnetz anteilig finanziert werden.

Entsprechend werden wir diese Rechnungen erst kurz vor Baubeginn Ihrer Hausanschlussleitung fällig stellen.

Der Text im Wärmeliefervertrag wurde wie folgt abgeändert:

  1. Wann kann mit einem Anschluss gerechnet werden

Wenn alles klappt könnten Teile der Transportleitung von der Biogasanlage in den Sommerranken noch Ende 2022 gebaut werden.Für 2023 ist zunächst die Realisierung Haupttrasse bis zum Pflegeheim geplant, alle Hausanschlüsse die an dieser Hauptleitung liegen werden direkt mitgebaut.

Im Oktober 2020 soll die Hauptleitung spätestens in Betrieb gehen. Wie viele Hausanschlüsse in 2023 zusätzlich zur Hauptleitung in Betrieb gehen können wir heute noch nicht versprechen, auch nicht mit welchem Abzweig es nach der Hauptleitung weitergeht. Spätestens 2024 sollen aber alle Anschlüsse mit Wärme beliefert werden.

  1. Wie kann ich Einfluss auf die Rücklauftemperatur nehmen

Keine Sorge, nicht indem dauerhaft ein Fenster geöffnet wird (wurde mehrfach befürchtet 😉 )

Tatsächlich gibt es einige technische Möglichkeiten die Rücklauftemperatur und damit auch Ihre eigenen Wärmeverluste zu reduzieren, z.B.

– der Hydraulische Abgleich

– Einbau von Mischern

– Hocheffizienzpumpen

– Intelligente Regelungen die eine Durchmischung des Pufferspeichers verhindern

– etc.

Jeder Anschlussnehmer erhält vor der Umsetzung ein Hydraulikschema für seinen Heizungsbauer sowie einen Leitfaden mit Hinweisen was er explizit an seinem Hausanschluss optimieren kann.

  1. Was passiert bei einem Ausfall meiner alten Heizung zwischen Unterzeichnung des Wärmeliefervertrages und der Inbetriebnahme meines Anschlusses

Wir verkaufen weder Ölkessel noch Versicherungen, außerdem planen wir fest mit allen Anschlüssen die einen Wärmeliefervertrag unterzeichnen und gehen dafür in Vorleistung. Entsprechend können wir leider kein nachträgliches Rücktrittsrecht nach Vertragsunterzeichnung einräumen wenn z.B. die Leitungsdimensionierung bereits erfolgt ist und Rohrleitungen bestellt sind. Wir stehen aber gerne bereit und unterstützen Sie dabei, in diesem Fall nach einer pragmatischen Lösung zu suchen -wir demontieren z.B. ständig alte Brenner die Sie ggf. bei einem Ausfall noch über den Winter bringen könnten.

  1. Wichtig! Änderung der für Sie relevanten Bafa-Förderung BEG.

Wie sie vielleicht in der vergangenen Woche den Medien entnommen haben, verändert die Bafa zum 15.8.22 ihre Förderkulisse für verschiedene Energieeffizienzmaßnahmen. Leider ist auch die Förderung zur Anbindung Ihrer Heizungsanlage an das Wärmenetz von der Kürzung der Förderung betroffen. Die entsprechende Förderung bleibt zwar weiter im Programm, sinkt aber um 10% gegenüber den von uns bei der Datenaufnahme an Sie verteilten Informationen.

Aber: Wer bis zum 14.8.22 noch einen Förderantrag einreicht, erhält noch die bisherigen Fördersätze!

Wir haben Ihnen daher einen Leitfaden für die Antragstellung bei der Bafa zusammengestellt, diesen finden Sie hier:

Wesentliche Eckpunkte:

– Je Antragsteller nur einen Antrag

– Sie können den Antrag selbst stellen, es ist kein Heizungsbauer und kein Energieberater dafür notwendig

– Der Antrag ist kostenfrei

– Es müssen keine Angebote eingereicht werden

– Antragstellung muss bis spätestens 14.8.22 erfolgen

– Der Antrag ist nicht verpflichtend, selbst nach einem positiven Förderbescheid müssen die Maßnahmen nicht umgesetzt werden

– Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahme: 2 Jahre, der Zeitraum kann einmalig verlängert werden

– Wird der Zeitraum überschritten verfällt der Antrag

– Die Höhe der tatsächlichen Kosten wird je nach Zustand der Heizungsanlage variieren. Die empfohlenen Summen sind Maximalbeträge die bei weitem nicht benötigt werden.

– Den für den Antrag notwendigen Lageplan als PDF-Datei erhalten Sie von uns am Donnerstag per Mail. Bitte warten Sie mit der Antragstellung bis dahin.

Unsere Empfehlung: Stellen Sie einen Förderantrag, auch wenn Sie noch unentschlossen sind, Sie gehen damit keine Verpflichtungen ein – weder gegenüber der Bafa, noch gegenüber uns als Wärmenetzbetreibern.

Viel Erfolg bei der Antragstellung.